Vogel Wissenswertes

INFORMATIONEN HALTUNG VON VÖGELN

Natürlich kann man ohne Haustiere leben,
es zahlt sich nur nicht aus.

Mindestanforderungen

Die unter den Punkten 1 bis 4 der Anlage 2 beschriebenen Haltungsanforderungen gelten nicht für kranke oder verletzte Vögel, sofern nach tierärztlichem Ermessen eine andere Haltung erforderlich ist.

Die Systematik dieser Anlage entstammt dem Buch Christopher M. Perrins: „Die Große Enzyklopädie der Vögel“ 1996, Orbis Verlag München.

Unter der Gesamtlänge eines Vogels ist die Länge von Kopf- bis Schwanzspitze zu verstehen.

1. Mindestanforderungen für die Haltung von domestizierten Vögeln

  • Zu den besonders häufig gehaltenen domestizierten Vögeln zählen: der Wellensittich (Meliopsittacus undulatus),der Nymphensittich (Nymphicus hollandicus),der Kanarienvogel (Serinus canaria),der Reisfink (Padda oryzivora),der Zebrafink (Taeniopygia guttata f.dom.) und das Japanische Mövchen (Lonchura striata f.dom).
  • Den Tieren sind Sämereien, Grünfutter, Knospen, Beeren, Obst und besonders während der Jungenaufzucht auch Keimfutter und tierisches Eiweiß anzubieten. Bei mehr als nur einem Paar sind mehrere Futterstellen einzurichten, damit auch rangniedere Tiere zum Futter gelangen können.
  • Alle genannten Arten sind mindestens paarweise, mit Ausnahme des Kanarienvogels auch in Gruppen zu halten. Vögel, die individuell oder bei der Revierbildung extrem aggressives Verhalten zeigen, sind für den Zeitraum ihres aggressiven Verhaltens einzeln zu halten, wenn durch gesetzte Maßnahmen (zB Beseitigung von Überbesatz,..) keine Besserung des Verhaltens zu erzielen ist.
  • Als Standort für den Käfig oder die Voliere ist ein heller, zugluftfreier, ruhiger Platz zu wählen. Käfige müssen in mindestens 80 cm Höhe aufgestellt werden. Käfige in Wohnräumen sind abends abzudecken um den natürlichen Tag-Nachtrhythmus zu erhalten. In Käfigen gehaltenen Vögeln ist nach der Eingewöhnungszeit regelmäßig Zimmerfreiflug zu gewähren; dabei ist darauf zu achten, die Gefahren für freifliegende Vögel so gering als möglich zu halten. Das Halten von Vögeln in Rundvolieren mit einem Durchmesser unter 2 Meter ist verboten.
  • Die Ausstattung der Käfige und Volieren ist dem Verhaltensmuster der gehaltenen Vogelart tiergerecht anzupassen.Der Boden muß mit Sand, Hobelspänen von unbehandeltem Holz oder ähnlichem Material bedeckt sein,welches zur Aufnahme von Exkrementen geeignet ist.Dieser ist regelmäßig zu reinigen.Es sind mindestens 2 Sitzstangen aus Holz oder Ästen unterschiedlicher Stärke so anzubringen,dass eine Verschmutzung der Futter-und Wasserbehälter verhindert wird.
  • Für Vögel, die in Außenvolieren gehalten werden, muss ein trockener und zugfreier Schutzraum vorhanden sein. Die Raumtemperatur darf 5°C nicht unterschreiten.
  • Es müssen Schlafkästen oder Schlafkörbchen angeboten werden die auch als Versteckmöglichkeit dienen. Badegelegenheit ist anzubieten.
  • Die angegebenen Maße für die Käfige gelten für die paarweise Unterbringung und dürfen auch bei begründeter Einzelhaltung nicht unterschritten werden. Wo die Artverträglichkeit für ein weiteres Paar gegeben ist, ist die Grundfläche um 50 % zu erweitern. Jungvögel bleiben bis zum Sebständigwerden unberücksichtigt.

Art Maße in Länge × Breite × Höhe in cm

Für jedes weitere Tier/Paar

  • Wellensittich 80 × 40 × 60, 50% mehr Grundfläche
  • Nymphensittich 150 × 80 × 100, 50% mehr Grundfläche
  • Reisfink 80 × 40 × 40, 50% mehr Grundfläche
  • Kanarienvogel, Zebrafink, Japanisches Mövchen 60 × 35 × 40, 50% mehr Grundfläche